Reisevorbereitung / Formalitäten


Die Vorbereitungen für unsere bevorstehende Reise gestalten sich etwas umfangreicher als sonst. Nicht unbedingt komplizierter, aber dennoch deutlich umfassender und akribischer. Das Recherchieren nach dem Zielgebiet bzw. die Lektüre von Reiseführern und das Kofferpacken reichen für die bevorstehende Reise nicht aus ...

 

In der ersten Jahreshälfte 2025 reifte unser anfänglicher Gedanke zu heiraten zu einer konkreten Absicht. Rechtsgültig musste es zwingend sein. Ein einmaliger und unvergesslicher Rahmen musste ebenfalls zwingend vorhanden sein. Ein feierliches Zeremoniell war gewollt. Nur wir zwei, auf See, auf einem besonderen Schiff einer besonderen Reederei. Mit der Trauung durch den Kapitän. Das waren unsere Ansprüche. Die Gründe hierfür waren mannigfaltig, persönlich und beinahe schon „alternativlos“. Wir wollten unseren Tag in einem feierlichen, einzigartigen und dem Anlass gebührenden Umfeld feiern. Und zwar nur für uns – ohne Verwandtschaft, Freunde und Bekannte - ohne überhaupt jemanden aus unserem Umfeld vorab darüber zur informieren. Heimlich, einzigartig, unwiederholbar. Eines der Schiffe von Hapag-Lloyd Cruises schien für uns dementsprechend die perfekte Wahl für diesen Anlass.

 

Die Schiffe von Hapag-Lloyd Cruises fahren allesamt unter maltesischer Flagge. Diese Tatsache ermöglicht in Deutschland rechtsgültig anerkannte Eheschließungen durch den Kapitän des jeweiligen Schiffes. Dafür muss sich das Schiff allerdings außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze in internationalen Gewässern befinden.

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Trauung auf See werden durch den Marriage Act of 1975 (Chapter 255 of the Laws of Malta) geregelt, der am 12. August 1975 in Kraft trat. Die Ergänzung Act III of 2008, die am 15. Februar 2008 veröffentlicht wurde und in Kraft trat, ermöglicht die rechtsgültige Trauung an Bord von Passagierschiffen unter der Flagge Maltas durch den Kapitän.

 

Die Ehe wird also zunächst nach maltesischem Recht geschlossen und später in Deutschland beim zuständigen Standesamt nach deutschem Recht rückwirkend eingetragen.

 

Das Hochzeitsarrangement von Hapag-Lloyd Cruises wird sehr ausführlich in einer eigens für diesen Anlass herausgegebenen Broschüre des Hamburger Veranstalters, welche auch über die Website von Hapag-Lloyd Cruises als pdf-Dokument downloadbar ist, beschrieben.

 

Zunächst fiel unsere Wahl auf eine November-Reise der HANSEATIC INSPIRATION von Panama Stadt nach Colon. Eine Expeditionskreuzfahrt entlang der Pazifikküste von Panama und Costa Rica mit der Passage des Panama-Kanals. Doch eine Rücksprache mit Hapag-Lloyd Cruises ergab, dass aufgrund der Küstennähe, mangelnder Seetage und des nur schwer planbaren Expeditions-Ablaufes eine Hochzeit an Bord eher schwer zu realisieren ist. Kurzerhand viel unsere Entscheidung somit auf die MS EUROPA, welche im etwa gleichen Zeitraum, eine 12-tägige Reise von Teneriffa nach Kapstadt unternehmen sollte.

 

Zusammen mit der verbindlichen Buchung der Reise hatten wir uns auch für das von Hapag-Lloyd Cruises angebotene Hochzeits-Basispaket verbindlich angemeldet. Hierbei handelt es sich um das Grundarrangement, welches gebucht werden muss und durch Zusatzpakete (z.B. Brautfrisur & -Make-up; Fotos; etc.) ergänzt werden kann.


Das Basispaket beinhaltet unter anderem die folgenden Leistungen:

  • die detaillierte Absprache, Organisation und Betreuung durch den Wedding Planner im Vorfeld der Reise
  • ein Vorabtreffen mit allen Beteiligten an Bord
  • die rechtsgültige Trauung an Bord durch den Kapitän
  • die Stellung von zwei Trauzeugen (wenn keine eigenen Trauzeugen mitreisen)
  • eine feierliche Zeremonie mit musikalischer Untermalung
  • die Dekoration und Blumen während der Zeremonie und zum Hochzeitsessen
  • der Brautstrauß und die Boutonniere
  • die Hochzeitstorte
  • ein anschließender Champagnerempfang mit Canapés
  • ein exklusives Hochzeitsessen
  • die Abwicklung aller behördlichen Formalitäten auf Malta, die Registrierung der Ehe auf Malta, alle maltesischen Behördengebühren
  • die Unterstützung bei amtlichen Übersetzungen und der Besorgung einer Apostille auf Dokumenten durch den Wedding Planner

 

Kurz nachdem wir die Buchungsbestätigung erhalten hatten, nahm unser Wedding Planner von Hapag-Lloyd Cruises, Herr Lutz Deyhle, mit uns telefonisch Kontakt auf, stellte sich vor und erläuterte zunächst ausführlich die notwendigen Formalitäten und die bevorstehenden Schritte. Im Wesentlichen empfahl er die strickte Befolgung der einzelnen Schritte, welche in der zuvor genannten Broschüre von Hapag-Lloyd Cruises sehr detailliert und gut verständlich beschrieben sind - ungeachtet von eventuellen Äußerungen und „Empfehlungen“ von diversen Behördenmitarbeitern und Notaren. Ein sehr guter und zielgerichteter Rat, wie sich im Laufe der Zeit herausstellte.

 

In Folge gab es dann einen lockeren E-Mail-Austausch und das eine oder andere Telefonat zwecks Absprachen und Planungen.

 

Doch zunächst wartete ein wenig Fleißarbeit auf uns, denn nun waren erstmal wir an der Reihe. Es galt von verschiedenen Behörden und Ämtern unterschiedliche Dokumente anzufordern. Einige davon dürfen allerdings zum Reisebeginn/Hochzeitstermin nicht älter als drei Monate sein. Außerdem mussten wir uns durch diverse maltesische Formblätter durcharbeiten und diese penibel ausfüllen. Die benötigten Formblätter sind auf der Website von Hapag-Lloyd Cruises downloadbar und neben der maltesischen Sprache gleichzeitig auch in Englisch beschriftet, was das Ausfüllen grundsätzlich recht einfach gestaltet. Dazu sind in der betreffenden Broschüre von Hapag-Lloyd Cruises auch sehr gut bebilderte/beschriebene Ausfüllhilfen zu finden. Allerdings gilt auch bei den Formblättern zu beachten, dass einige von ihnen nicht länger als drei Monate vor Reisebeginn bzw. dem Hochzeitstermin datiert sein dürfen. Die vollständigen Unterlagen müssen dann sechs Wochen vor Reisebeginn bzw. dem Hochzeitstermin bei Hapag-Lloyd Cruises vorliegen.


Die notwendigen Formalitäten sind abhängig von verschiedenen individuellen Faktoren, wie z.B. der Nationalität, dem Familienstand, etc. In unserem Fall waren es die Folgenden:

 

Schritt 1 - Auszug aus dem Geburtseintrag (Formular A)


Zunächst mussten wir bei den jeweiligen Standesämtern unserer Geburtskommunen einen Auszug aus dem Geburtseintrag ("Formular A") beantragen. Dieses war in unserem Fall online möglich und bereits nach wenigen Werktagen hielten wir die deutsch- und englischsprachigen Urkunden in der Hand.


Schritt 2 - Meldebescheinigung


Dann mussten wir beim Einwohnermeldeamt unseres aktuellen Wohnortes jeweils eine Meldebescheinigung beantragen. Da unsere Gemeindeverwaltung eine solche aber leider ausschließlich in deutscher Sprache ausstellt und diese aber für die maltesischen Behörden zwingend in englischer Sprache sein muss, bestand die Notwendigkeit einen amtlichen Übersetzer, welcher die Dokumente ins Englische übersetzt, zu involvieren. Diese Übersetzung muss dann aber noch zwingend mit einer Apostille versehen werden. Auch dieses gestaltete sich in unserer Region eher schwer. Kurzerhand bot Herr Deyhle über seine „Kanäle“ eine entsprechende Lösung an.


Schritt 3 - Ehefähigkeitszeugnis


Bei dem für uns zuständigen Standesamt beantragten wir nun gemeinsam ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis, welches wir problemlos umgehend in deutscher und englischer Sprache ausgehändigt bekamen.


Schritt 4 – Formblatt „Bestätigung des Namens und Vornamens“


Mit diesem maltesisch- und englischsprachigen Formblatt der maltesischen Behörden begaben wir uns zu unserem Notar, der unsere Unterschriften unter den beiden Dokumenten beglaubigte. Jeder von uns beiden musste ein eigenes Formular ausfüllen, unterschreiben und dieses beglaubigen lassen. Das Datum der Unterschrift und Beglaubigung darf allerdings nicht länger als drei Monate vor dem Hochzeitstermin liegen.


Schritt 5 – Formblatt R.Z.1 / Antragsformular zur Hochzeit


Hierbei handelt es sich um das in maltesischer- und englischer Sprache gehaltene Formblatt der maltesischen Behörden, mit welchem man die Hochzeit offiziell beantragt. Das Dokument ist in 1-facher Ausfertigung vom Hochzeitspaar auszufüllen. Auch die Datierung dieses Dokumentes darf nicht länger als drei Monate vor dem Hochzeitstermin liegen.


Schritt 6 – Formblatt R.Z. 2 / Erklärung, dass keine Einschränkungen für die Hochzeit vorliegen


Bei diesem Dokument handelt es sich um die Eigenerklärung, dass keine Einschränkungen für die Hochzeit vorliegen. Es ist je einmal von jedem Partner auszufüllen und muss von diesem unterschrieben werden. Auch diese Unterschriften müssen auf dem Dokument notariell beglaubigt werden. Und auch die Datierung dieses Dokumentes darf nicht länger als drei Monate vor dem Hochzeitstermin liegen.


Schritt 7 – Kopie des Personalausweises oder Reisepasses


Als letzter Schritt wird schließlich noch eine Farbkopie beider Seiten eines amtlichen Ausweisdokumentes, also dem Personalausweis oder dem Reisepass, benötigt.


Zwischenzeitlich erkundigte sich Herr Deyhle bei uns immer wieder nach dem aktuellen Stand der Dinge und besprach mit uns unter anderem auch den avisierten Hochzeitstermin, der übrigens auch im Formblatt R.Z.1 angegeben werden musste. Grundsätzlich war uns das Datum egal, allerdings sollte der Hochzeitstag nicht unmittelbar zu Beginn und auch nicht unmittelbar am Ende der Reise sein. Nach einigen Tagen Eingewöhnung vor dem Stichtag und mit noch etwas mehr Tagen "Resturlaub" nach dem Stichtag wären wir sehr zufrieden! Herr Deyhle schlägt uns nach interner Rücksprache mit den Beteiligten an Bord den Tag der Äquatorüberquerung, Freitag, den 14.11.2025 vor. Perfekt! Einverstanden! Gleich zwei symbolträchtige "Orte" für unsere Hochzeit, die MS EUROPA und der Äquator. Hervorragend!

 

Gut sechs Wochen vor Reisebeginn hatten wir fristgerecht alle Dokumente und Formblätter vollständig ausgefüllt, unterschrieben, beglaubigt, etc. vorliegen. Wir scannten zunächst alle Unterlagen vollständig ein und sendeten das 25-seitige pdf-Dokument zur Durchsicht und Überprüfung an Herrn Deyhle. Nachdem er sein Ok gab, erfolgte der postalische Versandt pünktlich sechs Wochen vor Reisebeginn. Nun waren also unser Wedding Planner bzw. alle sonstigen Beteiligten an der Reihe (unter anderem auch für die gesamte Abwicklung mit den maltesischen Behörden). Das Aufgebot war formell bestellt. Wer etwas gegen unsere Eheschließung einzuwenden hatte oder Ansprüche geltend machen wollte, dessen Zeit war nun gekommen. Sollte es bis zu unserer Trauung keine Einwände geben, so steht unserer Hochzeit am 14.11.2025 nichts mehr im Wege.

 

Etwa zwei, drei Wochen vor unserer Abreise gab es schließlich noch die letzten telefonischen Rückfragen und Absprachen mit Herrn Deyhle, dann stand der langersehnte Reisebeginn endlich bevor …