Reisevorbereitung / Formalitäten


Die Vorbereitungen für unsere bevorstehende Reise gestalten sich etwas umfangreicher als sonst. Nicht unbedingt komplizierter, aber dennoch deutlich umfassender und akribischer. Das Recherchieren nach dem Zielgebiet bzw. die Lektüre von Reiseführern und das Kofferpacken reichen für die bevorstehende Reise nicht aus.

 

In der ersten Jahreshälfte 2025 reifte unser gemeinsamer Gedanke zu heiraten zu einer konkreten Absicht. Rechtsgültig musste es zwingend sein. Ein einmaliger und unvergesslicher Rahmen musste ebenfalls zwingend vorhanden sein. Nur wir zwei, auf See, auf einem besonderen Schiff einer besonderen Reederei und Trauung durch den Kapitän. Das waren unsere Ansprüche. Die Gründe hierfür waren mannigfaltig, persönlich und beinahe schon „alternativlos“. Wir wollten unseren Tag in einem feierlichen, einzigartigen und dem Anlass gebührenden Umfeld feiern. Und zwar nur für uns – ohne Verwandtschaft, Freunde und Bekannte. Eines der Schiffe von Hapag-Lloyd Cruises schien für uns dementsprechend die perfekte Wahl für diesen Anlass.

 

Die Schiffe von Hapag-Lloyd Cruises fahren allesamt unter maltesischer Flagge. Diese Tatsache ermöglicht in Deutschland rechtsgültig anerkannte Eheschließungen durch den Kapitän des jeweiligen Schiffes. Dafür muss sich das Schiff allerdings außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze in internationalen Gewässern befinden.

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Trauung auf See werden durch den Marriage Act of 1975 (Chapter 255 of the Laws of Malta) geregelt, der am 12. August 1975 in Kraft trat. Die Ergänzung Act III of 2008, die am 15. Februar 2008 veröffentlicht wurde und in Kraft trat, ermöglicht die rechtsgültige Trauung an Bord von Passagierschiffen unter der Flagge Maltas durch den Kapitän.

 

Die Ehe wird also zunächst nach maltesischem Recht geschlossen und später in Deutschland beim zuständigen Standesamt nach deutschem Recht rückwirkend eingetragen.

 

Das Hochzeitsarrangement von Hapag-Lloyd Cruises wird sehr ausführlich in einer eigens für diesen Anlass herausgegebenen Broschüre des Hamburger Veranstalters, welche auch über die Website von Hapag-Lloyd Cruises als pdf-Dokument downloadbar ist, beschrieben.

 

Zunächst fiel unsere Wahl auf eine November-Reise der HANSEATIC INSPIRATION von Panama Stadt nach Colon. Eine Expeditionskreuzfahrt entlang der Pazifikküste von Panama und Costa Rica mit der Passage des Panama-Kanals. Doch eine Rücksprache mit Hapag-Lloyd Cruises ergab, dass aufgrund der Küstennähe, mangelnder Seetage und des nur schwer planbaren Expeditions-Ablaufes eine Hochzeit an Bord eher schwer zu realisieren ist. Kurzerhand viel unsere Entscheidung dementsprechend auf die MS EUROPA, welche im etwa gleichen Zeitraum, eine 12-tägige Reise von Teneriffa nach Kapstadt unternehmen sollte. 11 Seetage ohne Landgang und ein anschließender individueller Aufenthalt in den Cape Winelands waren für uns dann einfach zu verlockend.

 

Zusammen mit der verbindlichen Buchung der Reise hatten wir uns auch für das von Hapag-Lloyd Cruises angebotene Hochzeits-Basispaket verbindlich angemeldet. Hierbei handelt es sich um das Grundarrangement, welches gebucht werden muss und durch Zusatzpakete (z.B. Brautfrisur & -Make-up; Fotos; etc.) ergänzt werden kann.


Das Basispaket beinhaltet unter anderem die folgenden Leistungen:

  • die detaillierte Absprache, Organisation und Betreuung durch den Wedding Planner im Vorfeld der Reise
  • ein Vorabtreffen mit allen Beteiligten an Bord
  • die rechtsgültige Trauung an Bord durch den Kapitän
  • die Stellung von zwei Trauzeugen (wenn keine eigenen Trauzeugen mitreisen)
  • eine feierliche Zeremonie mit musikalischer Untermalung
  • die Dekoration und Blumen während der Zeremonie und zum Hochzeitsessen
  • der Brautstrauß und die Boutonniere
  • die Hochzeitstorte
  • ein anschließender Champagnerempfang mit Canapés
  • ein exklusives Hochzeitsessen
  • die Abwicklung aller behördlichen Formalitäten auf Malta, die Registrierung der Ehe auf Malta, alle maltesischen Behördengebühren
  • die Unterstützung bei amtlichen Übersetzungen und der Besorgung einer Apostille auf Dokumenten durch den Wedding Planner

 

Kurz nachdem wir die Buchungsbestätigung erhalten hatten, nahm unser Wedding Planner von Hapag-Lloyd Cruises, Herr Lutz Deyhle, mit uns telefonisch Kontakt auf, stellte sich vor und erläuterte zunächst ausführlich die notwendigen Formalitäten und die bevorstehenden Schritte. Im Wesentlichen empfahl er die strickte Befolgung der einzelnen Schritte, welche in der zuvor genannten Broschüre von Hapag-Lloyd Cruises sehr detailliert und gut verständlich beschrieben sind, ungeachtet von eventuellen Äußerungen und „Empfehlungen“ von diversen Behördenmitarbeitern und Notaren. Ein sehr guter und zielgerichteter Rat, wie sich im Laufe der Zeit herausstellte.

 

In Folge gab es dann einen lockeren E-Mail-Austausch und das eine oder andere Telefonat zwecks Absprachen und Planungen. Dazu aber zu gegebener Zeit mehr.

 

Doch zunächst wartete ein wenig Fleißarbeit auf uns, denn nun waren erstmal wir an der Reihe. Es galt von verschiedenen Behörden und Ämtern unterschiedliche Dokumente anzufordern. Einige davon dürfen allerdings zum Reisebeginn/Hochzeitstermin nicht älter als drei Monate sein. Außerdem mussten wir uns durch diverse maltesische Formblätter durcharbeiten und diese penibel ausfüllen. Die benötigten Formblätter sind auf der Website von Hapag-Lloyd Cruises downloadbar und neben der maltesischen Sprache gleichzeitig auch in Englisch beschriftet, was das Ausfüllen grundsätzlich recht einfach gestaltet. Dazu sind in der bereits mehrfach zuvor erwähnten Broschüre von Hapag-Lloyd Cruises auch sehr gut bebilderte/beschriebene Ausfüllhilfen zu finden. Allerdings gilt auch bei den Formblättern zu beachten, dass einige von ihnen nicht länger als drei Monate vor Reisebeginn bzw. dem Hochzeitstermin datiert sein dürfen. Die vollständigen Unterlagen müssen dann sechs Wochen vor Reisebeginn bzw. dem Hochzeitstermin bei Hapag-Lloyd Cruises vorliegen.


Die notwendigen Formalitäten (Dokumente und Formblätter) waren in unserem Fall (abhängig von verschiedenen individuellen Faktoren; z.B. Nationalität, Familienstand, etc.) die Folgenden:

 

Schritt 1 - Auszug aus dem Geburtseintrag (Formular A)


Wir müssen beide bei den jeweiligen Standesämtern unsere Geburtskommunen einen Auszug aus dem Geburtseintrag ("Formular A") beantragen. Dieses ist in unserem Fall online möglich und bereits nach wenigen Werktagen halten wir die deutsch- und englischsprachigen Urkunden in der Hand.


Schritt 2 - Meldebescheinigung


Nun müssen wir beim Einwohnermeldeamt in unserem Rathaus jeweils eine Meldebescheinigung beantragen. Unsere Gemeindeverwaltung stellt diese aber leider ausschließlich in deutscher Sprache aus. Zwar sorgt die Mitarbeiterin noch für einen Kontakt zu einem amtlichen Übersetzer, welcher die Dokumente ins Englische übersetzt, doch besteht in unserer Region keine einfache Möglichkeit, die amtlichen Übersetzungen mit einer Apostille versehen zu lassen. Nach Rücksprache wird sich aber später freundlicherweise Herr Deyhle von Hapag-Lloyd Cruises über seine „Kanäle“ darum kümmern.


Schritt 3 - Ehefähigkeitszeugnis


Bei dem für uns zuständigen Standesamt beantragen wir gemeinsam ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis, welches wir umgehend in deutscher und englischer Sprache ausgehändigt bekommen.


Schritt 4 – Formblatt „Bestätigung des Namens und Vornamens“


Mit diesem maltesisch- und englischsprachigen Formblatt der maltesischen Behörden begeben wir uns zu unserem Notar, der unsere Unterschriften unter den beiden Dokumenten beglaubigt. Jeder von uns beiden muss ein eigenes Formular ausfüllen, unterschreiben und dieses beglaubigen lassen. Das Datum darf allerdings nicht länger als drei Monate vor dem Hochzeitstermin liegen.


Schritt 5 – Formblatt R.Z.1 / Antragsformular zur Hochzeit

 

Hierbei handelt es sich um das in maltesischer- und englischer Sprache gehaltene Formblatt der maltesischen Behörden, mit welchem man die Hochzeit offiziell beantragt. Das Dokument ist in 1-facher Ausfertigung vom Hochzeitspaar auszufüllen. Auch die Datierung dieses Dokumentes darf nicht länger als drei Monate vor dem Hochzeitstermin liegen.


Schritt 6 – Formblatt R.Z. 2 / Erklärung, dass keine Einschränkungen für die Hochzeit vorliegen


Bei diesem Dokument handelt es sich um die Eigenerklärung, dass keine Einschränkungen für die Hochzeit vorliegen. Es ist je einmal von jedem Partner auszufüllen und muss von diesem unterschrieben werden. Auch diese Unterschriften müssen auf dem Dokument notariell beglaubigt werden. Und auch die Datierung dieses Dokumentes darf nicht länger als drei Monate vor dem Hochzeitstermin liegen.


Schritt 7 – Kopie des Personalausweises oder Reisepasses


Als letzter Schritt wird schließlich noch eine Farbkopie beider Seiten eines amtlichen Ausweisdokumentes, also dem Personalausweis oder dem Reisepass, benötigt.


Zwischenzeitlich erkundigte sich unser Wedding Planner, Herr Deyhle, bei uns nach dem Stand der Dinge und besprach mit uns unter anderem auch den avisierten Hochzeitstermin, der auch im Formblatt R.Z.1 angegeben werden muss. Grundsätzlich war uns das Datum egal, schön wäre allerdings ein Tag nicht unmittelbar zu Beginn und nicht unmittelbar zum Ende der Reise. Herr Deyhle schlägt uns nach interner Rücksprache mit den sonstigen Beteiligten den Tag der Äquatorüberquerung, Freitag, den 14.11.2025 vor. Perfekt! Einverstanden! Gleich zwei symbolträchtige Orte für unsere Hochzeit, die MS EUROPA und der Äquator. Mehr geht nicht!

 

Gut sechs Wochen vor Reisebeginn haben wir fristgerecht alle Dokumente und Formblätter vollständig ausgefüllt, unterschrieben, beglaubigt, etc. vorliegen. Wir scannen zunächst alle Unterlagen vollständig ein und senden das 25-seitige pdf-Dokument zur Durchsicht und Überprüfung an Herrn Deyhle. Nachdem er sein Ok gegeben hat, übersenden wir ihm pünktlich sechs Wochen vor Reisebeginn die vollständigen Unterlagen auf dem Postweg. Nun ist er bzw. sind alle sonstigen Beteiligten an der Reihe (also unter anderem auch für die Kommunikation und Abwicklung mit den maltesischen Behörden). Das Aufgebot ist bestellt. Wer etwas gegen unsere Eheschließung einzuwenden hat oder Ansprüche geltend machen will, der kann es nun tun. Sollte es bis zu unserer Trauung keine Rückmeldung geben, so steht unserer Hochzeit am 14.11.2025 nichts mehr im Wege.


Etwa zwei, drei Wochen vor unserer Abreise gibt es schließlich noch die letzten telefonischen Rückfragen und Absprachen mit Herrn Deyhle, dann steht der langersehnte Reisebeginn endlich bevor …


Der weitere Reisebericht befindet sich derzeit noch in Erstellung.

Die Veröffentlichung wird zu gegebener Zeit auf unserer Facebook-Präsenz publiziert.